Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht beim KBA)
Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu.
innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt
wurden !
Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.
Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.
Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 40,- EUR, 1 Punkt
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 60,- EUR, 2 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 3 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 200,- EUR, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 60,- EUR, 2 Punkte
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 3 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 200,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 250,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR
Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR
Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR
... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR
Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR
Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR
... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 5,- EUR
bis 30 Minuten 5,- EUR
bis zu einer Stunde 10,- EUR
bis zu zwei Stunden 15,- EUR
bis zu drei Stunden 20,- EUR
länger als drei Stunden 25,- EUR
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punkte
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 50,- EUR; 3 Punkte
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
behindert 60,- EUR; 3 Punkte
gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte
Anwaltskanzlei
Raters
